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Dr. Martin Wiedenbauer

Willkommen in meiner Ordination!

Buchen Sie gleich hier unkompliziert einen Termin oder machen Sie einen telefonischen Termin mit mir aus.

Erstgespräch

Beim Erstgespräch möchte ich Sie kennenlernen und mache ich mir einen Überblick über Ihren Gesundheitszustand. Wir definieren Ziele für die Zukunft und besprechen weitere Schritte.

Bringen Sie gerne alte Befunde und Unterlagen mit, von denen Sie glauben, sie könnten weiterhin relevant sein!

Erstordination

Die Ordination erfasst die Anamnese, Untersuchung, Planung des weiteren Procederes und gegebenenfalls eine Therapie.

Folgeordination

Dieser Termin umfasst die Kontrolle des Krankheitsverlaufes und Folgebehandlungen.

Vorsorgeuntersuchung - Erstgespräch ab 01.01.25

Die Vorsorgeuntersuchung ist für alle ab dem 18. Lebensjahr einmal jährlich gratis.
Sie umfasst eine Blutabnahme, körperliche Untersuchung, ausführliche Anamnese und Harnanalyse.

Je nach individuellem Risikoprofil empfiehlt es sich noch zusätzliche Untersuchungen zur optimalen Vorsorge durchzuführen.

Bitte nüchtern erscheinen zur Blutabnahme.
Sie dürfen aber ruhig Tee ohne Zucker oder Wasser am Morgen des Termines trinken.

Vorsorgeuntersuchung - Ergebnisbesprechung

Besprechung der erhobenen Werte, Analyse des Risikoprofiles und individuelle Beratung.

Befundbesprechung

Besprechung von erhobenen Befunden z.B. Labor, Facharztbesuch, Rö/CT/MRT


Ohrenspülen


Mutter-Kind-Pass Untersuchung

Die internistische Untersuchung ist verpflichtend zwischen 17. und 20. SSW durchzuführen und dient der Früherkennung von mütterlichen Erkrankungen im Rahmen der Schwangerschaft.

Impftermin

Impfpass und E-Card nicht vergessen.
COVID 19 und Influenza (Grippe) kostenlos verfügbar!

Führerschein Untersuchung

Ärztliche Untersuchung nach § 8 Führerscheingesetz (FSG) dient zur Feststellung der Tauglichkeit ein KFZ zu lenken.
Die Untersuchung umfasst ein Gespräch, eine körperliche Untersuchung und einen Sehtest.

Brille oder Kontaktlinsen mitnehmen.

Wichtig: Den Arzt kann man frei wählen, er darf einen aber in den letzten fünf Jahren nicht behandelt haben (ausgenommen im Vertretungsfall)

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