Eine Erstberatung ist auf 60 Minuten begrenzt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist eine Erstberatung eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung. Berechnungen oder eine schriftliche Zusammenfassung gehören nicht dazu.
Ab der 61. Minute erhält die Auftragnehmerin für die außergerichtlicher Beratung eine Beratungsgebühr in Höhe von 261,80 EUR netto je Stunde für sozialrechtliche, arbeitsrechtliche (betriebliche Altersversorgung), verwaltungsrechtliche und familienrechtliche Beratung, in Höhe von 214,20 EUR netto je Stunde für versicherungsrechtliche Beratung.
Dies wird gesondert in Rechnung gestellt.