Erstberatung in Erbsachen (Dauer ca. 60 Minuten)

1 Stunde
226,10 €
Im Rahmen einer anwaltlichen Erstberatung nehme ich mir 1 Stunde Zeit für Ihr Anliegen.
Gerne können Sie mir vorab auch schon Ihre Unterlagen (Testamente, gerichtlich. Schreiben etc.) per Email zusenden.
Tätigkeiten gegenüber Dritten oder schriftliche Ausführungen sind von einer Erstberatung nicht mit umfasst.

Ist der Mandant eine Privatperson (Verbraucher) beträgt die Gebühr für eine Erstberatung gem. § 34 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz höchstens 190 € zuzüglich USt. Dies entspricht dem von mir geltend gemachten Rechnungsbetrag.

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