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Erstberatungsgespräch für Verbraucher
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Die Rechtsschutzversicherung muss Ihnen im Falle einer Deckungszusage für die Erstberatung den vollen Betrag von bis zu 249,90 EUR erstatten.
Eine Anrechnung der Beratungskosten auf einen etwaigen Folgeauftrag zur außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Vertretung wird ausgeschlossen.