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Erstberatungsgespräch für Verbraucher
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Die Rechtsschutzversicherung muss Ihnen im Falle einer Deckungszusage für die Erstberatung den Betrag von bis zu 249,90 EUR erstatten.
Eine Anrechnung der Beratungskosten auf einen etwaigen Folgeauftrag zur außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Vertretung oder eine sonstige Tätigkeit, die mit der Beratung zusammenhängt, wird ausgeschlossen.
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Die Rechtsschutzversicherung muss Ihnen im Falle einer Deckungszusage für die Beratung bis zu 321,30 EUR der Kosten erstatten.
Eine Anrechnung der Beratungskosten auf einen etwaigen Folgeauftrag zur außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Vertretung oder eine sonstige Tätigkeit, die mit der Beratung zusammenhängt, wird ausgeschlossen.