Das Bauwerksbuch stellt einen Gesamtplan ihrer Liegenschaft dar, enthält alle wichtigen Wartungsintervalle und ermöglicht die ordnungsgemäße Dokumentation von Instandsetzungsarbeiten. Mit der Bauordnungnovelle 2023 sind Hauseigentümer verpflichtet, auch für Bestandsbauten ein Bauwerksbuch anzulegen.
Als Architekt und Ziviltechniker bin ich der Ansprechpartner für Sie und Ihr Bauwerk. Hier können Sie Ihren Beratungstermin vereinbaren!